FAQ – Häufige Fragen und Antworten zur Berufshaftpflicht für Heilberufe und anderen Versicherungen

Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung

Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für die Tätigkeit im Bereich Heilwesen, Persönlichkeit und Therapie gibt es einige Punkte zu beachten. Häufige Fragen und Antworten, die so genannten FAQ, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Neben dieser allgemeinen Information können Sie jederzeit im Bereich Angebote und Antragsunterlagen eine individuelle Beratung anfordern.

Beginn, Versicherungsbeginn, ab wann bin ich versichert?
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich ab Annahme durch den Versicherer. In dringenden Fällen ist dies auch sehr kurzfristig möglich.

Angestelltes Personal, Therapeuten, sind diese in der Berufshaftpflichtversicherung  mitversichert?
Das kommt auf den gewählten Tarif an. Bei bestimmten Angeboten sind bis zu 5 angestellte Therapeuten automatisch im Schutz enthalten, bei anderen wird genau nach Mitarbeitern gerechnet. Zukünftige Entwicklungen der Praxis sollten deshalb frühzeitig berücksichtigt werden.

Ausübung der Tätigkeit im Ausland, wie bin ich da in der Berufshaftpflicht versichert?
Im Regelfall ist die kurzzeitige Ausübung der Tätigkeit in Europa eingeschlossen. Für Geschäftsreisen, Teilnahme an Ausstellungen, Kongressen, Symposien, Messen, Märkten und Schulungskursen besteht der Schutz meist sogar weltweit. Ein eigener Praxisbetrieb im Ausland ist allerdings bei den meisten Anbietern nicht versicherbar. Grund hierfür sind die doch unterschiedlichen Rechtssysteme.

Erweiterung des Schutzes. Jetzt Physiotherapeut und später Heilpraktiker, wie kann ich mich in der Haftpflicht versichern?
Je nach Anbieter können Verträge in der Berufshaftpflichtversicherung problemlos erweitert werden. Sie beginnen als Psychologischer Berater und lassen sich nach erfolgreicher Prüfung als Heilpraktiker, beschränkt auf Psychotherapie, versichern. In diesem Fall wird einfach der Vertrag angepasst.

Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, wie müssen wir uns da versichern?
Beide Inhaber können über einen Vertrag versichert werden. In diesen Fällen ist je nach Tarif in der Berufshaftpflichtversicherung ein Beitragsnachlass möglich. In der Praxisversicherung wird der gesamte Wert der Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis über einen Vertrag versichert. Versicherungsnehmer sind dann alle Inhaber.

Nachhaftung Berufshaftpflichtversicherung, was ist das?
Wird eine versicherte Tätigkeit aus Altersgründen aufgegeben, die Praxis geschlossen, leistet der Haftpflichtversicherer noch mehrere Jahre für erst danach bekannt gewordene Schadensansprüche. Ob und wie lange eine Nachhaftung besteht, richtet sich nach dem versicherten Tarif, oft sind es 5-10 Jahre. Solche späten Ansprüche sind selten aber nicht auszuschließen.

Mehrere unterschiedliche Tätigkeiten in einem Vertrag, geht das?
Über unsere Angebote können Sie sich für mehrere Tätigkeiten versichern und das zu einem Beitrag. Bestimmte Kunden sind Heilpraktiker und Pysiotherapeut oder Wellnesstherapeut und Psychologischer Berater. Wir sorgen dafür, dass auch beide Tätigkeiten versichert sind.

Privathaftpflicht, wie kann ich diese mit der Berufshaftpflichtversicherung kombinieren?
Wenn Sie keine private Haftpflicht haben, ist die Kombinatation Berufshaftpflichtversicherung und Privathaftpflichtversicherung eine sehr preiswerte Lösung. Suchen Sie in der Privathaftpflichtversicherung den maximal möglichen Schutz, wäre der Privatbereich gesondert zu versichern. Auch der spätere Einschluss der Privathaftpflichtversicherung ist möglich sein.

Praxisaufgabe – wann endet die Berufshaftpflichtversicherung?
Mit dem Nachweis der Aufgabe der Tätigkeit entfällt in der Haftpflicht das zu versichernde Risiko, der Vertrag wird dann abgerechnet und zuviel bezahlte Beiträge erhalten Sie zurück. Eine Praxis-Inhaltsversicherung geht zuerst auf den Praxiserwerber über, kann von diesem jedoch gekündigt werden.

Schlüsselverlust, Schlüsselschäden. was ist das?
Deckt die Kosten bei Verlust wichtiger betrieblicher Schlüssel (und Codekarten). Der Austausch einer Schließanlage kann sehr teuer werden. Im Regelfall ist für dieses Risiko ein tariflicher Selbstbehalt vereinbart.

Vertragsänderungen, was ist dem Versicherer zu melden?
Zu möglichen Änderungen frägt der Versicherer in der Berufshaftpflichtversicherung mit dem jährlichen Haftpflicht-Meldebogen bzw. Fragebogen. Wenn sich etwas geändert hat, können Sie es dort mitteilen. Für Risikoerhöhungen, Risikoerweiterungen und gänzlich neue Risiken besteht üblicherweise sofort Schutz, wenn diese später fristgerecht nachgemeldet werden. Wir empfehlen, alle Änderungen gleich mitzuteilen. Siehe auch den Blogbeitrag hierzu.

Vertragslaufzeit
Im Regelfall laufen die Verträge 1 Jahr, mit automatischer Verlängerung.

Wo gilt die Berufshaftpflicht-Versicherung?
Versichert ist die Ausübung unter der angegebenen (Praxis-) Adresse, je nach Tarif und Bedarf auch mobil, ambulant, bei Hausbesuchen, in fremden Praxen auf Honorarbasis, bei Vorträgen an der Volkshochschule etc. Am besten Sie geben das gleich bei Antragstellung mit an.


Konnten wir hier Ihre allgemeinen Fragen etwas beantworten?

Jetzt Berufshaftpflicht online berechnen und bei Bedarf abschließen
Über unsere Tarifrechner können Sie Vorschläge berechnen und wenn es passt, die Berufshaftpflicht direkt abschließen. Zuvor bestätigen Sie bitte den Erhalt der vorgeschriebenen Erstinformation zu unserer Tätigkeit.

Individuelle Angebote zur Berufshaftpflicht und anderen Versicherungen im Heilwesen
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