Rechtsschutzversicherungen für Heilberufe
Eine Rechtsschutzversicherung bietet im privaten und beruflichen Bereich Schutz gegen das finanzielle Risiko von Rechtsstreitigkeiten. Berufe des Heilwesens können Rechtsschutztarife mit besonderen Zusatzleistungen abschließen. Versichert sind dann auch Streitfälle aus dem Kauf von Praxiseinrichtung und bei Honorarforderungen. Der Versicherungsschutz kann durch die einzelnen Bausteine auf den individuellen Versicherungsbedarf angepasst werden.

 
Leistungsumfang
Welche Leistungen beinhaltet die Rechtsschutzversicherung? Der Rechtsschutz umfasst die Kosten des eigenen Anwaltes, des gegnerischen Anwaltes sowie die Gerichtskosten und Sachverständigenkosten. Hinzu kommen telefonische Beratung und weitere Leistungen.

 

Warum ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Die Kosten eines Rechtsstreites sind enorm und kaum zu kalkulieren. Bei Zahlungsunfähigkeit der Gegenseite schützt auch ein Prozessgewinn nicht vor Kosten. Endet ein Streitfall wie so oft durch Vergleich, werden Streitwert und Kosten des Verfahrens unter den Parteien aufgeteilt. Mit einer Rechtsschutzversicherung besteht dieses Kostenrisiko nicht mehr für Sie.

 

Tarife und Konditionen zur Rechtsschutzversicherung
Das Thema Rechtsschutz ist durchaus komplex. Zur ersten Orientierung haben wir die folgende Übersicht mit Beispielen für Sie erstellt. Die gesamten Leistungen der Rechtsschutzversicherung sind noch umfangreicher als hier beschrieben. Wir lassen Ihnen gerne die kompletten Leistungsbeschreibungen zukommen.

 

 

Lebensbreich Rechtsschutzart Schadensbeispiele
Privater Bereich
inkl. nichtselbständiger Berufstätigkeit
Privatrechtsschutz
  • Sie werden von einem Hund gebissen und müssen Schadensersatz einklagen.
  • Probleme aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen.
  • Sie sind Arbeitgeber von hauswirtschaftlichen Beschäftigten.
  • Sie entschließen sich gegen den Bescheid des Finanzamtes zu klagen, nachdem in Ihrer Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen nicht anerkannt werden.
Berufsrechtsschutz
  • Familienangehörige sind als Nichtselbständige beschäftigt (Arbeiter, Angestellte, Beamte) und werden gekündigt bzw. die Tätigkeit soll geändert werden.
Verkehrsrechtsschutz
  • Nach einem Verkehrsunfall muss die Schuldfrage vor Gericht geklärt werden.
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Ihr Vermieter erhöht plötzlich die Miete oder kündigt wegen angeblichem Eigenbedarf. Sie benötigen Hilfe durch einen Anwalt.

Berufsbereich (selbständige Tätigkeit im Heilberuf) Berufsrechtsschutz
  • Nach mehreren Abmahnungen müssen Sie einer angestellten Therapeutin kündigen, es kommt zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht.
    Ein geistig verwirrter Patient richtet in der Praxis einen Sachschaden an, Sie müssen den Schadensersatz durch einen Anwalt einfordern.
  • Bei einem Patientenbesuch stürzen Sie auf einer frisch gewischten Treppe und ziehen sich Verletzungen zu. Sie müssen den Schadensersatz einklagen.
  • Die Kassenärztliche Verrechnungsstelle nimmt Sie in Regress.
    wegen Überschreitung der Verschreibungsgrenze. Sie müssen vor
    dem Sozialgericht klagen.
Verkehrsrechtsschutz
  • Ein Mitarbeiter verursacht mit dem Firmenfahrzeug einen schweren Unfall, der vor Gericht verhandelt wird.
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Der Vermieter kündigt ungerechtfertigt die Praxisräume, Sie müssen einen Anwalt beauftragen.

Berufsbereich
besondere Zusatzrisiken
Berufs-Vertragsrechtsschutz
  • Das neue Therapiegerät zeigt von Beginn an Mängel, nach erfolglosen Reparaturversuchen verlangen Sie ein neues Gerät.
Strafrechtsschutz
  • Ein Patient zeigt Sie wegen fahrlässsiger Körperverletzung an.
  • Die Krankenschwester verwechselt bei der Spritzenvorbereitung
    versehentlich die Medikamente. Sie spritzt das falsche Medikament, und es kommt zu erheblichen Komplikationen. Gegen Sie wird als dem verantwortlichen Vorgesetzten ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Auf der nächsten Seite finden Sie Kostenbeispiele zur Rechtsschutzversicherung und können einen Vorschlag anfordern.

 

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  Seite zuletzt geändert am 03.02.2009

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