Fragen und Antworten zum Versicherungsschutz
Häufige Fragen zum Versicherungsschutz, dem Versicherungsumfang und zur Antragstellung haben wir hier für Sie zusammengefasst.. In allen anderen Fällen helfen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail weiter.

 


Ambulante Tätigkeiten, Mitarbeit in fremden Praxen Natürlich ist die Tätigkeit in einem Heil- oder Hilfsberuf auch ohne eigene Praxis versicherbar. Typische Fälle wären: Ambulante Tätigkeit als Fußpfleger (-in), Mitarbeit in einer Praxis für Physiotherapie auf Honorarbasis.

Besondere Behandlungsmethoden und Therapien versichern

Behandlungsmethoden und Therapien, die überlicherweise von der betreffenden Berufsgruppe angewandt werden und für die Sie die notwendige Ausbildung haben, sind im Regelfall mitversichert. Bei besonderen Behandlungsmethoden, die unter Umständen eine Zusatzausbildung erfordern, klären wir die Versicherbarkeit für Sie ab.
Bündelungsrabatte Beim Abschluß mehrerer Versicherungssparten, beispielsweise Berufshaftpflicht und Praxisversicherung, erhalten Sie je nach Versicherungskonzept bis zu 10 Prozent Bündelungsrabatt. Dieser Rabatt wird automatisch bei Antragstellung berücksichtigt.
Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft Bei der Versicherung von Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen können wir je nach Tarif einen Beitragsnachlass von 20% einräumen.
Mehrere Tätigkeiten Sollen in einem Vertrag unterschiedliche Tätigkeiten versichert werden, z. B. Heilpraktiker und Physiotherapeut, richtet sich der Beitrag nach dem höheren zu versichernden Risiko. Sie müssen dann natürlich nicht doppelt bezahlen.
Privathaftpflichtversicherung, ist meine Familie auch mitversichert? Haben Sie einen Tarif mit integrierter Privathaftpflichtversicherung gewählt, sind neben dem Inhaber auch der Ehe- / Lebenspartner und Kinder mitversichert.
Verbandszugehörigkeit Gehören Sie einem Berufsverband an, kann bei bestimmten Tarifen ein Beitragsnachlass eingeräumt werden.
Vermögensschäden
(diese werden oft mit Sachschäden verwechselt)
Vermögensschäden sind solche Schäden, die ohne vorhergehenden Sachschaden oder Personenschaden entstehen. Beispiel: Sie schließen aus Versehen einen Rechtsanwalt in der Praxis ein, er kann dadurch einen Termin nicht wahrnehmen. Vermögensschäden sind relativ selten und mit einer besonderen Summe zusätzlich versichert.
Versicherungsbeginn
Ab wann besteht Versicherungsschutz?
Nach Antragsprüfung innerhalb weniger Tage oder schneller. Sie erhalten von uns stets eine Zusage, wenn der Antrag angenommen wurde. Die Zusendung von Anträgen allein begründet allerdings noch keinen Versicherungsschutz.
Vertragsdauer
Welche Laufzeit haben die Versicherungsverträge?
Unsere Angebote beziehen sich auf eine kundenfreundliche Vertragsdauer von einem Jahr. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.

 

 

Versicherungsbüro Gnädinger
Roethestraße 20 - 79312 Emmendingen
Tel. 07641-52967 Fax 07641-934168
E-mail: gnaedinger-info@gmx.net
Internet: www.heilberufeschutz.de
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  Seite zuletzt geändert am 15.02.2009

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