Berufshaftpflicht für Studierende an Heilpraktikerschulen

Angebote zur Berufshaftpflicht-Versicherung für Studierende an Heilpraktikerschulen

So können Sie sich beim Studium an einer deutschen Heilpraktikerschule versichern

Sie studieren an einer Heilpraktikerschule und möchten die erlernten Methoden zur Heilbehandlung an Personen aus dem Familien- und Bekanntenkreis anwenden? Dann sind trotz Vorsicht Schadensfälle nie ganz auszuschließen. Durch eine spezielle Haftpflicht können Sie dieses Risiko preiswert versichern. Abgesehen von der eigenen Absicherung macht das für die zu behandelnden Personen großen Sinn.

Spezielle Berufshaftpflicht Studierende – So sind Sie versicherbar

Versicherungssumme 3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
100.000 Euro für Vermögensschäden
Einschluss der privaten Haftpflichtversicherung (PHV)
Jahresbeitrag incl. Versicherungssteuer 107,10 EUR je Heilpraktiker*in

Voraussetzungen

1. Der Schutz ist nur für Studierende an einer deutschen Heilpraktikerschule möglich
2. Versichert sind unentgeltliche, dem Ausbildungsstand entsprechende Heilbehandlungen im Familien- und Bekanntenkreis
2. Der Schutz endet spätestens ab dem Zeitpunkt der Zulassung als Heilpraktiker (bzw. Psychotherapeut, Psychologischer Berater).

Studienkosten-Ausfallversicherung – der kostenlose Zusatzschutz

Neben der Berufshaftpflichtversicherung ist gleichzeitig und ohne weitere Kosten eine Ausfallversicherung für die Studienkosten mitversichert. Sie leistet, wenn aus wichtigem Grund die Ausbildung abgebrochen wird und nicht weiter aufgenommen werden kann. Versichert ist die Zeit der Ausbildung an einer deutschen Heilpraktikerschule, längstens jedoch für zwei Jahre ab Ausbildungsbeginn. Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall 75 % der angefallenen Studiengebühren, maximal jedoch 10.000 EUR

Als wichtiger Grund gelten:

  • eine schwere Unfallverletzung mit mindestens 50 % Invaliditätsgrad gemäß der Invaliditätsgradstaffel der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 95)
  • Eine zu Beginn der Ausbildung nicht bekannte schwere Erkrankung (z.B. Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Nierenversagen, psychische Erkrankungen), die nach ärztlicher Feststellung eine Weiterführung des Studiums und damit auch eine spätere Berufsausübung unmöglich macht

Unsere Einschätzung

Bereits die Haftpflicht ist für Studierende wichtig, darüber bietet der kostenfreie Einschluss der Ausfallversicherung für Studienkosten eine echten Mehrwert. Weitere Informationen können Sie gerne über unser Anfrageformular anfordern.


Weiterführende Info: Gesetzliche Grundlagen für Heilpraktiker