Heilberufe-Berufshaftpflicht-Versicherung

Die richtige Berufshaftpflicht-Versicherung für Tätigkeiten im Heilwesen

Gut versichert als Physiotherapeutin, Physiotherapeut. Berufshaftpflicht und Praxisschutz

Informieren Sie sich hier allgemein über die Möglichkeiten der Berufshaftpflichtversicherung klassischer Heilnebenberufe.
Versicherbar sind so gut wie alle Tätigkeiten wie Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Arbeitstherapeuten und mehr, siehe Liste. In vielen Fällen gelten Sonderkonditionen für Existenzgründer oder bei nebengewerblicher Ausübung.

Versichert sind berufstypische Risiken sowie Extras, an die man im ersten Moment vielleicht nicht denkt. Dazu zählt der Verlust betrieblicher Schlüssel. Mietsachschäden oder die Durchführung von Schulungen. Mit weniger als 100 EUR beginnen die Jahresbeiträge zur Berufshaftpflicht schon sehr preiswert.

Welche Berufe sind überhaupt versicherbar?

Praktisch alle Tätigkeiten aus dem Bereich Gesundheitswesen, Heilnebenberufe, beispielsweise: Atemtherapeut, Bädertherapeut, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut, Bewegegungstherapeut / Motopäde, Chirogymnast, Diätassistent, Ernährungsberater, Ergotherapeut, Familienberater, Familientherapeut, Fußpfleger Podologe (medizinisch), Gestalttherapeut, Heileurythmist, Heilpädagoge, Krankengymnast, Kunsttherapeut, Heilgehilfe, Kinesiologe, Krankenschwester, Krankenpfleger ambulant, Lerntherapeut, Logopäde, medizinischer Masseur, Parapack-Institut, Physiotherapeut, Sprachtherapeut, Tanztherapeut und viele andere Tätigkeiten.

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe?

Wir können Sie sehr preiswert und zugleich umfassend versichern. Die Berufshaftpflicht für eine Ergotherapeutin, einen Ergotherapeut bekommen Sie bereits ab 78,47 EUR jährlich, bei 3 Millionen EUR Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden.

Maßgeblich für den Schutz sind:

  • Ausbildung/ Tätigkeit
  • Anzahl Inhaber und Mitarbeiter
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Leistungsumfang des Schutzes
  • Selbstbehalte und sonstige Extras

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Wir freuen uns über Ihre Anfrage, Wünsche und erstellen gerne ein genaues Angebot.


Beispiele aus der Praxis, das kann passieren


Unspektakulär aber schmerzhaft, ein Patient stürzt in den Praxisräumen.
Es geschah fast lautlos im Wartezimmer vor dem Wasserspender. Mit Schmerzen und verdrehtem Bein lag der Patient am Boden. Aus dem geplanten Besuch beim Physiotherapeuten wurde plötzlich die Notaufnahme des Krankenhauses.

Lange geschah nichts, dann flattert plötzlich eine Kostennote des Krankenversicherers des Verletzten ins Haus. Man gehe von einem Verschulden der Praxis aus, der Boden sei nass gewesen. Alles in allem eine Summe von 7.500 EUR für Heilbehandlung, Krankengeld, Hilfsmittel etc, die in Rechnung gestellt wird.

Wie entwickelt sich so eine Sache mit einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung?
Zusammen mit dem Versicherungsmakler wird die Schadensanzeige aufgenommen, mögliche Zeugen werden benannt. Die Schadensabteilung prüft den Anspruch der Krankenkasse. Einigt man sich nicht, kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Unter Umständen müssen Sachverständige hinzugezogen werden. Die Versicherung übernimmt die komplette Abwicklung, trägt die Kosten für Gericht, Rechtsanwälte, Sachverständige und den Schaden an sich.

Was passiert ohne Berufshaftpflichtversicherung?
In diesem Fall hat der Praxisinhaber den Schaden sowie alle damit verbundenen Kosten zu bezahlen, was ab einer bestimmten Summe fast unmöglich wird. Liegt das Verschulden beim Patient selbst, beispielsweise wenn er oder sie das Wasser verschüttet hat, muss unter Umständen der Praxisinhaber aller organisatorischen und rechtmäßigen Mittel in Bewegung setzen, um den ungrechtfertigten Anspruch abzuwehren.


Rauch statt Patienten

Statt Patienten ist morgens die Praxis für Physiotherapie komplett mir Rauch gefüllt. Nachbarn haben die Feuerwehr bereits verständigt. Im Personalraum hat sich ein Radiogerät aus unbekanter Ursache entzunden. Schnell ist das Feuer gelöscht, doch durch den Rauch wurde die ganze Etage geräumt. Neben dem eigenen Schaden, den hoffentlich eine vorhandene Praxis-Inhaltsversicherung abdeckt, lassen die Forderungen anderere Betroffener nicht lange auf sich warten. Das wären dann:

  • Ertragsausfall
  • Sachschäden durch Rauch

Die Heilwesen-Berufshaftpflicht springt auch hier ein und übernimmt sowohl Leistung wie Schadensabwicklung.