Psychologen-Psychotherapeuten Berufshaftpflicht Versicherung

psychologenversicherung

Berufshaftpflicht, Berufshaftpflichtversicherung, ein sehr wichtiger Versicherungsschutz für freiberuflich Tätige im Bereich Psychologie und Psychotherapie

Mit einer guten Haftpflichtversicherung versichern Sie sich preiswert gegen die möglichen Folgen von Haftpflichtansprüchen.

Die finanziellen Folgen eines Schadens können beträchtlich sein, deshalb sollten sich Psychologen und Psychotherapeuten für eine Berufshaftpflichtversicherung entscheiden. Mit den richtigen Haftpflichtangeboten sind allein tätige Inhaberinnen/ Inhaber oder ganze Praxen preiswert im Falle von Ansprüchen Dritter versichert. Manchmal genügen bereits einfache Ursachen für eine Inanspruchnahme, beispielsweise:

  • Ein Patient/ Klient rutscht durch Nässe oder Glätte auf der Treppe zu den Praxisräumen aus und bricht sich etwas
  • Ein schlecht verlegtes Verlängerungskabel wird zur Stolperfalle

Prämienbeispiele für unsere Angebote zur Berufshaftpflichtversicherung

BerufsbezeichnungVersicherungssummenJahresbeitrag incl. Versicherungssteuer
Heilpraktiker für Psychotherapie,
nicht-ärztliche Psychotherapeuten, ohne medikamentöse Behandlungen
5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden119,00 EUR
Psychologen, nicht ärztlich tätig10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden119,00 EUR
ärztliche Psychotherapeuten
ohne medikamentöse Behandlung
10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden178,50 EUR
ärztliche Psychotherapeuten
mit medikamentöser Behandlung
10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden238,00 EUR

⯈ Für individuelle Vorschläge, Fragen, Wünsche nutzen Sie bitte unser Formular für Angebote und Antragsunterlagen.


Jetzt mal ehrlich, benötige ich als Psychologe/ Therapeut überhaupt eine Absicherung in der Haftpflicht?

Wir sagen ganz eindeutig Ja! Ohne Haftpflicht ist das finanzielle Risiko immens, weshalb wir das an zwei Beispielen erläutern möchten:

Möglichkeit 1
Die Praxisinhaberin/ der Inhaber hat den Schaden schuldhaft bzw. fahrlässig verursacht und zu verantworten.
– Eine Patientin rutscht auf der Treppe zur Praxis aus.
– Das Bücherregal im Wartezimmer kippt und fällt auf Klienten, Patienten
Der Versicherer prüft die Ansprüche der Geschädigten und leistet bis zur Versicherungssumme die entstandenen Personen- und Sachschäden.

Möglichkeit 2
Es liegt kein Verschulden vor, trotzdem versucht die Gegenseite, Ansprüche geltend zu machen.
Denken Sie beispielsweise an einen Therapiefehler, der Ihnen völlig unbegründet vorgeworfen wird. Auch hier greift die Berufshaftpflichtversicherung, und zwar durch die Abwehr der unberechtigten Ansprüche. Die Kosten für Anwälte, Rechtsstreit, das alles trägt hier der Versicherer.

Fazit: Ohne Haftpflicht muss sich der Praxisinhaber im Falle eines Schadens um alles selbst kümmern. Zudem besteht das Risiko, dass die Schadenshöhe die eigenen finanziellen Möglichkeiten überschreitet.

Die hauptsächlichen Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung, Ausgleich des entstandenen Personen- oder Sachschadens, werden durch weitere Nebenleistungen ergänzt. Dazu zählen je nach Tarif die folgenden Punkte:

  • Abhandenkommen von Türschlüsseln und Codekarten Dritter (einfach maximiert
  • Weltweit: Versicherungsfälle im Ausland durch die berufliche Tätigkeit im Inland
  • Europa: Gelegentliche und/oder zeitlich begrenzte berufliche Tätigkeit ohne Praxisbetrieb im europäischen Ausland
  • Dozententätigkeit im Inland und gelegentliche Dozententätigkeit im Ausland
  • Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten
  • Nachhaftung für 5 Jahre
  • Praxisübliche Nebenrisiken, z. B. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko, Bauherrenhaftpflichtrisiko, Geschäftsreisen
    sowie Teilnahme an Kongressen, Symposien, Ausstellungen, Messen und Schulungskurse
  • Sonnenbänke, Kneippstände, Tauch-, Bewegungs- und Schwimmbecken sowie Saunabäder
  • Schulungsveranstaltungen (in eigenen und fremden Räumlichkeiten
  • Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters
  • Vertretung eines vorübergehend verhinderten Berufskollegen

Unter dem Strich ist eine Berufshaftpflichtversicherung immert besser als das Risiko selbst zu tragen. Bei der Auswahl der passenden Haftpflichttarife unterstützen wir Sie. Nutzen Sie hierzu einfach unser Formular für Angebote und Antragsunterlagen.

Weitere Informationen: Gesetzliche Grundlagen