Sie sind freiberuflich im Bereich Psychologie oder Psychotherapie tätig? Dann ist eine gute Berufshaftpflichtversicherung wichtig und eigentlich unverzichtbar für Sie!
Werden Dritte durch Ihre berufliche Tätigkeit geschädigt (Personenschäden und sonstige Schäden), übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung den entstandenen Schaden.
Die finanziellen Folgen eines Schadens können beträchtlich oder sogar existenzbedrohend sein. Deshalb sollten sich Psychologen*innen und Psychotherapeuten*innen für eine Berufshaftpflichtversicherung (Berufshaftpflicht) entscheiden. Mit den richtigen Haftpflichtangeboten sind allein tätige Inhaberinnen/ Inhaber oder ganze Praxen preiswert im Falle von Ansprüchen Dritter versichert.
Manchmal genügen bereits kleine Ursachen für Regressforderungen, beispielsweise:
- Ein Patient/ Klient rutscht durch Nässe oder Glätte auf der Treppe zu den Praxisräumen aus und bricht sich etwas
- Ein schlecht verlegtes Verlängerungskabel wird zur Stolperfalle
- Wegen angeblicher Behandlungsfehler kommt es zu einem Gerichtsstreit
Im Verschuldensfalle trägt der Verursacher, Verantwortliche die damit verbundenen Kosten wie Heilbehandlung und Verdienstausfall.
Prämienbeispiele für unsere Angebote zur Berufshaftpflichtversicherung
Berufsbezeichnung | Versicherungssummen | Jahresbeitrag incl. Versicherungssteuer |
---|---|---|
Heilpraktiker für Psychotherapie | 5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 99,96 EUR |
Psychotherapeuten Nicht-ärztliche tätig, ohne medikamentöse Behandlungen | 5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 95,20 EUR |
Psychologen, nicht ärztlich tätig | 5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 85,80 EUR |
Ärztliche Psychotherapeuten ohne medikamentöse Behandlung | 10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 178,50 EUR |
Ärztliche Psychotherapeuten mit medikamentöser Behandlung | 10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 238,00 EUR |
Wie kann es weitergehen?
Nehme Sie gerne mit uns Kontakt auf, fordern Sie einen konkreten Vorschlag an. Neben den aufgeführten Beispielen haben wir noch viele weitere Tarife mit höheren odre niedrigeren Versicherungssummen.
Jetzt mal ehrlich, benötige ich als Psychologe/ Therapeut überhaupt eine Absicherung in der Haftpflicht?
Wir sagen ganz eindeutig Ja! Ohne Haftpflicht ist das finanzielle Risiko immens, weshalb wir das an zwei Beispielen erläutern möchten:
Möglichkeit 1
Die Praxisinhaberin/ der Inhaber hat den Schaden schuldhaft bzw. fahrlässig verursacht und zu verantworten.
– Eine Patientin rutscht auf der Treppe zur Praxis aus.
– Das Bücherregal im Wartezimmer kippt und fällt auf Klienten, Patienten
Der Versicherer prüft die Ansprüche der Geschädigten und leistet bis zur Versicherungssumme die entstandenen Personen- und Sachschäden.
Möglichkeit 2
Es liegt kein Verschulden vor, trotzdem versucht die Gegenseite, Ansprüche geltend zu machen.
Denken Sie beispielsweise an einen Therapiefehler, der Ihnen völlig unbegründet vorgeworfen wird. Auch hier greift die Berufshaftpflichtversicherung, und zwar durch die Abwehr der unberechtigten Ansprüche. Die Kosten für Anwälte, Rechtsstreit, das alles trägt hier der Versicherer.
Fazit: Ohne Haftpflicht muss sich der Praxisinhaber im Falle eines Schadens um alles selbst kümmern. Zudem besteht das Risiko, dass die Schadenshöhe die eigenen finanziellen Möglichkeiten überschreitet.
Die hauptsächlichen Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung, Ausgleich des entstandenen Personen- oder Sachschadens, werden durch weitere Nebenleistungen ergänzt. Dazu zählen je nach Tarif die folgenden Punkte:
- Abhandenkommen von Türschlüsseln und Codekarten Dritter (einfach maximiert
- Weltweit: Versicherungsfälle im Ausland durch die berufliche Tätigkeit im Inland
- Europa: Gelegentliche und/oder zeitlich begrenzte berufliche Tätigkeit ohne Praxisbetrieb im europäischen Ausland
- Dozententätigkeit im Inland und gelegentliche Dozententätigkeit im Ausland
- Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten
- Nachhaftung für 5 Jahre
- Praxisübliche Nebenrisiken, z. B. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko, Bauherrenhaftpflichtrisiko, Geschäftsreisen
sowie Teilnahme an Kongressen, Symposien, Ausstellungen, Messen und Schulungskurse - Sonnenbänke, Kneippstände, Tauch-, Bewegungs- und Schwimmbecken sowie Saunabäder
- Schulungsveranstaltungen (in eigenen und fremden Räumlichkeiten
- Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters
- Vertretung eines vorübergehend verhinderten Berufskollegen
Beitragshöhe, diese Punkte sind maßgeblich für die Höhe des Jahresbeitrages
Über die Höhe des Beitrages zur Berufshaftpflichtversicherung entscheiden mehrere Faktoren:
- Der Umfang des Versicherungsschutzes
Mehr Leistungszusagen und Extras kosten im Regelfall mehr Beitrag. Erkennbar sind die Tarifunterschiede beispielweise an der Kennzeichnung Standard-, Komfort- und Premiumtarife oder L, XL und XXL-Tarif - Versicherungssumme
Mit der Höhe der Versicherungssummen steigt im Regelfall der Beitrag - Selbstbehalte
Bei einem Selbstbehalt trägt der Versicherungsnehmer einen fixen Betrag, z.B. 250 oder 500 EUR im Schadensfall selbst. Das wirkt sich beitragsmindernd aus. - Laufzeiten von drei Jahren statt einem Jahr können zu Beitragsnachlässen führen
- Nachlässe für Existenzgründer*innen
Wird die Tätigkeit frisch begonnen, kann es zu Nachlässen für Existenzgründer kommen
Unter dem Strich ist eine Berufshaftpflichtversicherung immer besser als das Risiko selbst zu tragen. Bei der Auswahl der passenden Haftpflichttarife unterstützen wir Sie. Nutzen Sie hierzu einfach unser Formular für Angebote.
Weitere Informationen: Gesetzliche Grundlagen