Psychologen-Psychotherapeuten Berufshaftpflicht Versicherung

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Berufshaftpflicht, Berufshaftpflichtversicherung, ein sehr wichtiger Versicherungsschutz für freiberuflich Tätige im Bereich Psychologie und Psychotherapie

Die Folgen eines Haftpflichtschadens können beträchlich sein, deshalb sollten sich Psychologinnen und Psychologen für eine gute Berufshaftpflichtversicherung entscheiden. Mit den richtigen Haftpflichtangeboten sind allein tätige Inhaberinnen/ Inhaber oder ganze Praxen preiswert im Falle von Haftpflichtschäden versichert.


Individuelle Angebote zur Berufshaftpflicht für den Bereich Psychologie, Psychotherapie
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Jetzt mal ehrlich, benötige ich als Psychologe/ Therapeut überhaupt eine Absicherung in der Haftpflicht?

Wir sagen ganz eindeutig Ja! Ohne Haftpflicht ist das finanzielle Risiko immens. Wir möchten das an zwei Beispielen erläutern.

Möglichkeit 1
Die Praxisinhaberin/ der Inhaber hat den Schaden schuldhaft bzw. fahrlässig verursacht und zu verantworten.
– Eine Patientin rutscht auf der Treppe zur Praxis aus.
– Das Bücherregal im Wartezimmer kippt und beschädigt Kleidung von Angehörigen.
– Bei einer Übung in der bricht sich der Patient ein Handgelenk

Der Versicherer prüft die Ansprüche der Geschädigten und leistet bis zur Versicherungssumme die entstandenen Personen- und Sachschäden.

Möglichkeit 2
Es liegt kein Verschulden vor, trotzdem versucht die Gegenseite, Ansprüche geltend zu machen.
Denken Sie beispielsweise an einen Therapiefehler, der Ihnen völlig unbegründet vorgeworfen wird. Auch hier greift die Berufshaftpflichtversicherung, und zwar durch die Abwehr der unberechtigten Ansprüche. Die Kosten für Anwälte, Rechtsstreit, das alles trägt hier der Versicherer.

Zu den hauptsächlichen Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung, Ausgleich des entstandenen Personen- oder Sachschadens, gesellen sich weitere Nebenleistungen. Das sind Dinge, die im Alltag einfach wichtig sind.

Dazu zählen je nach Tarif die folgenden Punkte:

  • Abhandenkommen von Türschlüsseln und Codekarten Dritter (einfach maximiert
  • Weltweit: Versicherungsfälle im Ausland durch die berufliche Tätigkeit im Inland
  • Europa: gelegentliche und/oder zeitlich begrenzte berufliche Tätigkeit ohne Praxisbetrieb im europäischen
    Ausland
  • Dozententätigkeit im Inland und gelegentliche Dozententätigkeit im Ausland
  • Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten
  • Nachhaftung für 5 Jahre
  • Praxisübliche Nebenrisiken
    z. B. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko, Bauherrenhaftpflichtrisiko, Geschäftsreisen
    sowie Teilnahme an Kongressen, Symposien, Ausstellungen, Messen und Schulungskurse
  • Sonnenbänke, Kneippstände, Tauch-, Bewegungs- und Schwimmbecken sowie Saunabäder
  • Schulungsveranstaltungen (in eigenen und fremden Räumlichkeiten
  • Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters
  • Vertretung eines vorübergehend verhinderten Berufskollegen

Weitere Informationen: Gesetzliche Grundlagen