Persönlichkeitsentwicklung Berufshaftpflichtversicherung

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Viele Tätigkeiten fallen nicht unter die klassischen Heilberufe, Heilnebenberufe.

Die Notwendigkeit, sich gegen Haftpflichtansprüche Dritter zu versichern, besteht auch hier. Kommt es im Rahmen der Tätigkeit zu einem Personen- oder Sachschaden, drohen Schadensersatzforderungen. Mit unseren Angeboten zu Berufshaftpflicht können Sie dieses Risiko für verschiedenste Berufe aus dem Bereich Persönlichkeitsentwicklung Coaching und Training absichern.


Vorschlag/ Berechnung zur Berufshaftpflicht-Versicherung
Am besten Sie fordern einen individuellen Vorschlag zur Berufshaftpflicht über unsere Seite Angebote und Antragsunterlagen an.


Versicherbare Tätigkeiten aus dem Bereich Persönlichkeitsentwicklung, Coaching und Training

  • Engelheiler
  • Farb- und Stilberatung
  • Feng-Shui-Berater
  • Geistheiler
  • Hypnotherapeut
  • Kinesiologe
  • Lebensberater
  • Offenbarungstherapeut
  • Psychologischer Berater
  • Reikilehrer
  • Spirituelle Heiler, spirituelle Wegbegleiter
  • Trauertherapeut
  • sowie viele andere Tätigkeiten, fragen Sie einfach an

Was wäre denn in der Berufshaftpflichtversicherung versichert und was nicht?
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche, z. B. Schäden an Personen und Sachen.

Beispiele:

  • Ein Teilnehmer/ Klient stürzt an einer Stolperstelle
  • Bei einer Visualisierungsübung stürzt ein Teilnehmer von einem Stuhl und stellt Schadensersatzansprüche
  • Bei einem Brand, den der Veranstalter schuldhaft verursacht hat, kommt es zu einer Rauchvergiftung
  • Im Rahmen einer Übung wird Kleidung zerstört

Nicht versicherbar sind Dinge aus vertraglicher Haftung bzw. solche, die über die gesetzlichen Haftpflichtansprüche hinausgehen
– Ein Lebensberater verspricht, dass der Klient in 2 Wochen den idealen Lebenspartner findet
– Eine Geistheilerin sieht einen Lottogewinn eintreten, der Klient möchte diesen später einklagen