Viele Tätigkeiten fallen nicht unter die klassischen Heilberufe, Heilnebenberufe.
Die Notwendigkeit, sich gegen Haftpflichtansprüche Dritter zu versichern, besteht auch hier. Kommt es im Rahmen der Tätigkeit zu einem Personen- oder Sachschaden, drohen Schadensersatzforderungen. Mit unseren Angeboten zu Berufshaftpflicht können Sie dieses Risiko für verschiedenste Berufe aus dem Bereich Persönlichkeitsentwicklung Coaching und Training absichern.
Vorschlag/ Berechnung zur Berufshaftpflicht-Versicherung
Am besten Sie fordern einen individuellen Vorschlag zur Berufshaftpflicht über unsere Seite Angebote und Antragsunterlagen an.
Versicherbare Tätigkeiten aus dem Bereich Persönlichkeitsentwicklung, Coaching und Training
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Was wäre denn in der Berufshaftpflichtversicherung versichert und was nicht?
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche, z. B. Schäden an Personen und Sachen.
Beispiele:
- Ein Teilnehmer/ Klient stürzt an einer Stolperstelle
- Bei einer Visualisierungsübung stürzt ein Teilnehmer von einem Stuhl und stellt Schadensersatzansprüche
- Bei einem Brand, den der Veranstalter schuldhaft verursacht hat, kommt es zu einer Rauchvergiftung
- Im Rahmen einer Übung wird Kleidung zerstört
Nicht versicherbar sind Dinge aus vertraglicher Haftung bzw. solche, die über die gesetzlichen Haftpflichtansprüche hinausgehen
– Ein Lebensberater verspricht, dass der Klient in 2 Wochen den idealen Lebenspartner findet
– Eine Geistheilerin sieht einen Lottogewinn eintreten, der Klient möchte diesen später einklagen