Persönlichkeitsentwicklung Berufshaftpflichtversicherung

Angebote zur Berufshaftpflicht für Tätigkeiten in der Persönlichkeitsentwicklung

Viele Tätigkeiten fallen nicht unter die klassischen Heilberufe, Heilnebenberufe.

Die Notwendigkeit, sich gegen Haftpflichtansprüche Dritter zu versichern, besteht auch hier. Kommt es im Rahmen der Tätigkeit zu einem Personen- oder Sachschaden, drohen Schadensersatzforderungen. Mit unseren Angeboten zu Berufshaftpflicht können Sie dieses Risiko für verschiedenste Berufe aus dem Bereich Persönlichkeitsentwicklung Coaching und Training absichern.


Vorschlag/ Angebot zur Berufshaftpflicht-Versicherung
Nutzen Sie unseren Tarifrechner zur schnellen Berechnung von Angeboten. Wenn es passt, können Sie sofort den Schutz abschließen. Für noch mehr Auswahl und in komplexeren Fällen fordern Sie gerne einen individuellen Vorschlag an.

Versicherbare Tätigkeiten aus dem Bereich Persönlichkeitsentwicklung, Coaching und Training

  • Engelheiler
  • Farb- und Stilberatung
  • Feng-Shui-Berater
  • Geistheiler
  • Hypnotherapeut
  • Kinesiologe
  • Lebensberater
  • Offenbarungstherapeut
  • Psychologischer Berater
  • Reikilehrer
  • Spirituelle Heiler, spirituelle Wegbegleiter
  • Trauertherapeut
  • sowie viele andere Tätigkeiten, fragen Sie einfach an

Was wäre denn in der Berufshaftpflichtversicherung versichert und was nicht?
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche, z. B. Schäden an Personen und Sachen.

Beispiele:

  • Ein Teilnehmer/ Klient stürzt an einer Stolperstelle
  • Bei einer Visualisierungsübung stürzt ein Teilnehmer von einem Stuhl und stellt Schadensersatzansprüche
  • Bei einem Brand, den der Veranstalter schuldhaft verursacht hat, kommt es zu einer Rauchvergiftung
  • Im Rahmen einer Übung wird Kleidung zerstört

Nicht versicherbar sind Dinge aus vertraglicher Haftung bzw. solche, die über die gesetzlichen Haftpflichtansprüche hinausgehen
– Ein Lebensberater verspricht, dass der Klient in 2 Wochen den idealen Lebenspartner findet
– Eine Geistheilerin sieht einen Lottogewinn eintreten, der Klient möchte diesen später einklagen