Kosmetiker-Berufshaftpflicht-Versicherung

Versicherungsangebote für Kosmetiker*innen, Kosmetikstudios. Berufshaftpflicht und Inhaltsversicherung

Als Kosmetikerin, Kosmetiker sind Sie verschiedenen Haftungsrisiken ausgesetzt. Das können einfache Sachschäden sein oder ein teurer Personenschaden nach einem Anwendungsfehler bzw. durch ein defektes Behandlungsgerät. Mit einer guten Kosmetikerversicherung (Berufshaftpflicht) sind Sie gegen die finanziellen Folgen eines Haftpflichtschadens versichert.

Mit den richtigen Tarifen gilt das nicht allein für den Inhaber, sondern ebenfalls für Beschäftigte. Unterschiede zeigen sich bei der Berufshaftpflicht nicht allein im Preis, sondern auch in den Versicherungssummen sowie den mitversicherten Leistungen. Sich genau zu informieren macht wirklich Sinn und zahlt sich langfristig aus.

Ihre Berufshaftpflicht-Versicherung für Kosmetiker*innen
Nutzen Sie unseren Tarifrechner zur schnellen Berechnung von Angeboten. Wenn es passt, können Sie sofort den Schutz abschließen. Für noch mehr Auswahl und in komplexeren Fällen fordern Sie gerne einen individuellen Vorschlag an.



Worauf sollten Kosmetiker bei der Wahl der Berufshaftpflichtversicherung achten?

Grundsätzlich muss der Schutz alle Methoden, Anwendungen umfassen, die im jeweiligen Kosmetikstudio zum Einsatz kommen könnten. Sonst sind im schlimmsten Fall bestimmte Bereiche nicht mitversichert. Zu den besonderen Anwendungen gehören beispielsweise:

  • Fruchtsäurepeelings
  • Faltenunterspritzung
  • Piercings, Tattoos
  • Permanent-Make-up
  • Needlings

Tipp: Geben Sie bei Antragstellung alle zutreffenden Behandlungsmethoden an


Gefahren durch nicht-ionisierender Strahlung (NiSV) im Bereich Kosmetik

Durch Behandlungsgeräte bzw. falsche Anwendung können Kunden körperlich geschädigt werden. Das ist beim Einsatz folgender Geräte denkbar
  • Lasereinrichtungen und solche mit intensiven Lichtquellen (etwa IPL-Geräte), zum Beispiel um dauerhaft Haare, Tattoos zu entfernen
  • Hochfrequenzgeräte, beispielsweise zur Faltenglättung oder Fettreduktion,
  • Niederfrequenzgeräte
  • Gleichstromgeräte
  • Magnetfeldgeräte
  • Ultraschallgeräte zur Fettreduktion

Schäden durch defekte Geräte oder Fehlbedienung fallen ebenfalls unter den Bereich der Berufshaftpflichtversicherung für Kosmetiker*innen. Der Gesetzesgeber hat die Risiken bei kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken erkannt und deshalb gelten ab 2023 erweiterte Anforderungen hinsichtlich der Sachkunde für Anwender.

Weitere Informationen finden Sie regional bei ihrer zuständigen IHK oder hier:

FAQ Strahlenschutz bei kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen (NiSV)


Praxisversicherung – die ideale Ergänzung zur Berufshaftpflichtversicherung
Egal ob eingebrochen wird, durch ein Behandlungsgerät ein Brand ausbricht oder über das Wochenende Leitungswasser die Räume verwüstet, ohne Geschäfts-Inhaltsversicherung trägt der Inhaber den Schaden selbst. Da kann schon die Existenz bedroht sein. Eine Geschäfts-Inhaltsversicherung gibt es schon für günstige Jahresbeiträge, sie ist deshalb stets eine Überlegung wert.