Sie sind als Hebamme tätig und konzentrieren sich auf die Vorsorge und Nachsorge werdender Mütter? Finden Sie hier eine passende Berufshaftpflichtversicherung.
Warum eine Haftpflicht für Hebammen?
Schäden an Personen oder Sachen bei der Tätigkeit als Hebamme sind grundsätzlich nie auszuschließen.
Das beginnt dann, wenn eine Schwangere auf dem Weg zu Ihre Praxis stürzt oder bei einer Übung durch Ihr Verschulden zu Fall kommt.
Durch eine Berufshaftpflicht (Berufshaftpflichtversicherung) sind sowohl die Betroffenen wie auch Sie als Hebamme vor den möglichen finanziellen Folgen geschützt.
Für Hebammen können wir eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung zu folgenden Konditionen anbieten.
Versicherungssummen (Auszüge)
5.000.000 EUR pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden
5.000.000 EUR Sachschäden durch Abwässer (im Rahmen der VS für Sachschäden )
5.000.000 EUR Sachschäden durch Mietsachschäden (im Rahmen der VS für Sachschäden )
5.000.000 EUR Erweiterter Strafrechtsschutz (im Rahmen der VS für Vermögensschäden )
Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres beträgt das
Dreifache dieser Versicherungssummen.
Jahresbeitrag je Hebamme incl. Versicherungssteuer 556,92 EUR
Einschränkungen des Versicherungsschutzes
Die (aktive) Geburtshilfe an sich ist nicht mitversichert. Versicherbar sind selbstständige bzw. freiberufliche Hebammen.
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