Heilpraktiker Berufshaftpflicht-Versicherung

Preiswerte und umfassende Berufshaftpflicht für Heilpraktikerinen, Heilpraktiker

Heilpraktiker-Haftpflichtschutz, gut versichert bei Ansprüchen Dritter

Mit der richtigen beruflichen Haftpflicht schützen Sie sich selbst und Betroffene vor den Folgen von Haftpflichtschäden.

Sie leistet nicht nur bei Personenschäden, beispielsweise wenn ein Behandlungsfehler vorliegt, sondern auch bei Sachschäden. Versichert sind Inhaberin, Inhaber sowie das beschäftigte Personal.
Schon für geringe Jahresbeiträge sind Sie rund-um geschützt. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten der Berufshaftpflicht, bieten günstige Anbieter und passende Tarife.

Warum benötige ich als Heilpraktikerin/ Heilpraktiker überhaupt eine Berufshaftpflichtversicherung?

Kommt es bei einem Behandlungsfehler zu Personenschäden, haftet der Verursacher (Praxisinhaber/ Heilpraktiker) in voller Höhe und unter Umständen sogar mit seinem Privatvermögen. Selbst ohne eigenes Verschulden ist eine Berufshaftpflichtversicherung wichtig, denn sie übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Nicht zuletzt müssen wir an mögliche Geschädigte denken. Hohe Schadensfälle vom mehreren 10.000 EUR wird kaum ein Inhaber selbst begleichen können.


Interesse an einem preiswerten Vorschlag zur Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker*innen?

Nutzen Sie unseren Tarifrechner zur schnellen Berechnung von Angeboten. Wenn es passt, können Sie sofort den Schutz abschließen. Für noch mehr Auswahl und in komplexeren Fällen fordern Sie gerne einen individuellen Vorschlag an.

Welche Details sind in der Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker wichtig?

Mitversicherung aller Tätigkeiten und Anwendungen

Ganz wichtig, der Schutz sollte alle üblichen Therapiemethoden und Anwendungen umfassen. Im Regelfall gilt das für Dinge, für die der Heilpraktiker ausgebildet ist und die er nach geltendem Recht ausüben darf. Bestimmte Anwendungen sind allerdings nur auf Anfrage, nach Prüfung und/ oder gegen Zuschlag versicherbar. Dazu zählen beispielsweise Faltenunterspritzungen.

Mitversicherung wichtiger Extras

Eine gute betriebliche Haftpflicht umfasst Schäden, an die man im ersten Moment kaum denkt. Gut, wenn diese automatisch im Haftpflichtkonzept enthalten sind:


– Verlust betrieblicher Schlüssel und Codekarten
– Teilnahme an Messen und Ausstellungen
– Dozententätigkeit als Heilpraktiker*in
– Die Beschäftigung von Vertretungen
– Internetrisiko
– Strahlenrisiko
– Schulungen in eigenen und fremden Räumen
– Mitversicherung von Therapiehunden (bei manchen Tarifen möglich)
– Nachhaftung bei Betriebsaufgabe, falls später noch Haftpflichtansprüche auftauchen
– Schulungen in eigenen und fremden Räumen
– und vieles mehr

Flexibler Versicherungsschutz, bei Bedarf erweiterbar

Die Praxis läuft gut, weitere Heilpraktiker oder Hilfskräfte werden eingestellt. Unter Umständen wird aus der allein geführten Praxis plötzlich eine Gemeinschaftspraxis. Gut, wenn sich die Berufshaftpflichtversicherung dann flexibel erweitern lässt und auch bei den Kosten nicht aus dem Ruder läuft.

Je nach gewähltem Tarif sind später angestellte Therapeuten, Hilfspersonal, Schreibkräfte und selbst die Reinigungskraft mitversichert. Der Jahresbeitrag bleibt dabei gleich.

Das kann passieren, Beispiele zu möglichen Schadensfällen im Heilwesen

Behandlungsfehler, ungewollt aber teuer

Vorerkrankungen des Patienten wurden falsch eingeschätzt, es kommt zu allergischen Reaktionen und sonstigen Beschwerden. Der Patient lässt sich anwaltlich beraten und fordert Schadensersatz.

Hier greift die Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker. Sie prüft die gegnerischen Ansprüche und wehrt notfalls unberechtigte Ansprüche ab.

Kleiner Stolperer – große Kosten

Auf der Treppe zur Praxis ist Regenwasser gefroren. Eine Patientin stürzt und bricht sich das Bein. Der Sozialversicherer nimmt Regress und wirft Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflichten vor.

Ohne gute berufliche Haftpfichtversicherung ist hier guter Rat wirklich teuer. Die Klärung der Schuldfrage und damit der Haftung kann schwierig werden. Die damit verbundenen Kosten sowie die möglichen Forderungen des Sozialversicherers übernimmt die Berufshaftpflicht-Versicherung.

Brand im Ärztehaus – die Katastrophe

Gleich eine ganze Etage mit Praxen für Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten wird durch die Feuerwehr geräumt. Der Schaden durch Feuer, Rauch und Ertragsausfall geht in die Hunderttausende. Schuld ist ein Behandlungsgerät des Heilpraktikers, an dem vermutlich ein Kurzschluss entstand. Die Geschädigten versuchen, beim Verursacher Regress zu nehmen.

Nass und teuer, ein Schaden beim Heilpraktikerkongress

Ein Kongress bedeutet viel Kopfarbeit. In Gedanken versunken, mit den Kongressunterlagen in der Hand, stößt die Heilpraktikerin den Wasserspender im Flur um. Instandsetzung sowie Trocknung des Teppichs verursachen mehrere hundert EUR.
Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt selbstverständlich solche Schäden, schließlich ist die Teilnahme an Messen und Ausstellungen bei guten Angeboten mitversichert.

Kind verletzt sich in der Praxis

Während die Mutter behandelt wird, „spielen“ die Kinder in der Praxis. Ein Kind bringt ein Bücherregal zu Fall, das zweite verletzt sich. Die Eltern sehen den Inhaber in der Verantwortung und die Sache landet beim Rechtsanwalt.
Schuld oder nicht? Aufsichtspflichtverletzung ja oder nein, bzw. durch wen?
Ohne rechtlichen Beistand wird für den Praxisinhaber die Sache garantiert unangenehm und unter Umständen teuer. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung ist man geschützt, denn sie wehrt gegebenenfalls die unberechtigten Ansprüche ab.

Kühler Regen im Sommer, leider aus der Decke

Der Mieter im Stockwerk unter der Heilpraktikerpraxis tobt, schließlich tropft schmutziges Wasser aus der Decke in seine Räume. Später zeigt sich ein defekter Spülkasten, der vom Inhaber selbst repariert wurde, als Ursache. Der verursachte Schaden kann in die Tausende gehen, doch zum Glück fällt auch dieser Bereich (Praxisbetrieb) unter die Haftpflichversicherung.

Gesetzliche Grundlagen:

Heilpraktikergesetz
Durchführungsverordnung

Wichtige Ergänzungen zur Berufshaftpflichtversicherung:

Praxis-Inhaltsversicherung
Rechtsschutz für Heilwesenberufe