
Preiswert und umfassend Haftpflicht-versichert als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker
Finden Sie hier die wichtige Heilpraktiker-Berufshaftpflicht. Schon für Beiträge unter 100 EUR jährlich erhalten Sie eine gute Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schuldhaft verursachten Schäden. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten der Berufshaftpflicht für Heilpraktiker, bieten günstige Anbieter und ausgezeichnete Tarife.
Warum benötige ich als Heilpraktikerin/ Heilpraktiker überhaupt eine Berufshaftpflichtversicherung?
Kommt es bei einem Behandlungsfehler zu Personenschäden, haftet der Verursacher (Praxisinhaber/ Heilpraktiker) in voller Höhe und unter Umständen sogar mit seinem Privatvermögen. Selbst ohne eigenes Verschulden ist eine Berufshaftpflichtversicherung wichtig, denn sie übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Nicht zuletzt müssen wir an mögliche Geschädigte denken. Hohe Schadensfälle vom mehreren 10.000 EUR wird kaum ein Inhaber selbst begleichen können.
Wie bekomme ich als Heilpraktiker/ -in eine Berufshaftpflichtversicherung mit genügend Leistung zu günstigen Jahresbeiträgen?
Ganz einfach, fordern Sie über unser Formular Angebote und Antragsunterlagen ein genaues Angebot an.
Wir bieten die Berufshaftpflicht-Versicherung für allein arbeitende Heilpraktiker, Praxen mit mehreren angestellten Heilpraktikern, Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften.
Welche Details sind in der Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker wichtig?
Mitversicherung aller Tätigkeiten und Anwendungen
Ganz wichtig, der Schutz sollte alle üblichen Therapiemethoden und Anwendungen umfassen. Im Regelfall gilt das für Dinge, für die der Heilpraktiker ausgebildet ist und die er nach geltendem Recht ausüben darf. Bestimmte Anwendungen sind allerdings nur auf Anfrage, nach Prüfung und/ oder gegen Zuschlag versicherbar. Dazu zählen beispielweise Faltenunterspritzungen.
Mitversicherung wichtiger Extras
Oft werden Dinge wichtig, an die man im ersten Moment nicht denkt, Gut wenn diese in der Berufshaftpflichtversicherung enthalten sind:
– Verlust betrieblicher Schlüssel und Codekarten
– Teilnahme an Messen und Ausstellungen
– Dozententätigkeit als Heilpraktiker
– Beschäftigung von vorübergehenden Vertreten
– Internetrisiko
– Strahlenrisiko
– Schulungen in eigenen und fremden Räumen
– Mitversicherung von Therapiehunden (bei manchen Tarifen möglich)
– Nachhaftung bei Betriebsaufgabe
– Schulungen in eigenen und fremden Räumen
– Mitversicherung von Therapiehunden (bei manchen Tarifen möglich)
Flexibler Versicherungsschutz, bei Bedarf erweiterbar
Die Praxis läuft gut, weitere Heilpraktiker oder Hilskräfte werden eingestellt. Unter Umständen wird aus der allein geführten Praxis plötzlich eine Gemeinschaftspraxis. Gut, wenn sich die Berufshaftpflichtversicherung dann flexibel erweitern lässt und auch bei den Kosten nicht aus dem Ruder läuft.
Wenn Sie den richtigen Tarif wählen, sind später angestellte Therapeuten, Hilfspersonal, Schreibkräfte und selbst die Reinigungskraft mitversichert. Der Jahresbeitrag bleibt dabei gleich.
Fazit:
Durch die vorgestellten Tarife erlangen Sie einen umfassenden Versicherungsschutz, der auch spätere Personalzuwächse in der Praxis berücksichtigt, beinhaltet. Kombinieren Sie den Schutz mit einer Praxis-Inhaltsversicherung, wird es durch Bündelungsnachlass sogar noch preiswerter.
Beispiele zu möglichen Schadensfällen Heilpraktiker
Behandlungsfehler, ungewollt aber teuer
Vorerkrankungen des Patienten wurden falsch eingeschätzt, es kommt zu allergischen Reaktionen und sonstigen Beschwerden. Der Patient lässt sich anwaltlich beraten und fordert Schadensersatz.
Hier greift die Berufshaftpflichtversicherung. Sie prüft die gegnerischen Ansprüche und wehrt notfalls unberechtigte Ansprüche ab.
Kleiner Stolperer – große Kosten
Auf der Treppe zur Praxis ist Regenwasser gefroren. Eine Patientin stürzt und bricht sich das Bein. Der Sozialversicherer nimmt Regress und wirft Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflichten vor.
Ohne gute Berufshaftpflichtversicherung ist hier guter Rat wirklich teuer. Die Klärung der Schuldfrage und damit der Haftung kann schwierig werden. Die damit verbundenen Kosten sowie die mögliche Forderungen des Sozialversicherers übernimmt die Berufshaftpflicht-Versicherung.
Brand im Ärztehaus – die Katastrophe
Gleich eine ganze Etage mit Praxen für Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten wird durch die Feuerwehr geräumt. Der Schaden durch Feuer, Rauch und Ertragausfall geht in die Hunderttausende. Schuld ist ein Behandlungsgerät des Heilpraktikers, an dem vermutlich ein Kurzschluss entstand. Die Geschädigten versuchen beim Verursacher Regress zu nehmen.
Nass und teuer, ein Schaden beim Heilpraktikerkongress
Ein Kongress bedeutet viel Kopfarbeit. In Gedanken versunken stößt die Heilpraktikerin den Wasserspender im Flur um. Instandsetzung sowie Trocknung des Teppichs verursachen mehrere Hundert EUR.
Die Berufshaftpflichtversicherung übenimmt selbstverständlich solche Schäden.
Kind verletzt sich in der Praxis
Während die Mutter behandelt wird, “spielen” die Kinder in in der Praxis. Ein Kind bringt ein Bücherregal zu Fall, das zweite verletzt sich. Die Eltern sehen den Inhaber in der Verantwortung und die Sache landelt beim Rechtsanwalt.
Schuld oder nicht? Aufsichtspflichtverletzung ja oder nein, bzw. durch wen?
Ohne rechtlichen Beistand wird für den Praxisinhaber die Sache garantiert unangenehm und unter Umständen teuer. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung ist man geschützt, denn sie wehrt gegebenenfalls die unberechtigten Ansprüche ab.
Kühler Regen im Sommer, leider aus der Decke
Der Mieter im Stockwerk unter der Heilparktikerpraxis tobt, schließlich tropft schmutziges Wasser aus der Decke in seine Räume. Später zeigt sich ein defekter Spülkasten, der vom Inhaber selbst repariert wurde, als Täter. Der verursachte Schaden kann in die Tausende gehen, doch fällt auch dieser Bereich (Praxisbetrieb) unter die Haftpflichversicherung.