
Mit der Berufshaftpflichtversicherung schützen sich die Inhaber:innen von Tattoostudios oder Piercingstudios gegen die finanziellen Ansprüche Dritter aufgrund von Haftpflichtschäden.
Normalerweise passiert nichts, doch wenn Ungeschick, Versehen oder dumme Zufälle zusammentreffen, kann es schnell zu einem Personen- oder Sachschaden kommen. Als Folge dessen fordern Geschädigte gegenüber Inhabern eines Tattoostudios oder Piercingstudios Schadensersatz.
Durch eine Berufshaftpflichtversicherung sind solche Ansprüche bis zu mehreren Millionen EUR versichert. Neben Inhabern sind die Beschäftigten in Ausübung ihrer Tätigkeit versichert.
Schutz durch eine gute Berufshaftpflichtversicherung
Eine passende betriebliche Haftpflichtversicherung schützt in diesen Fällen doppelt.
- Sie übernimmt die komplette Schadensabwicklung
- Sie übernimmt den Schadensersatz und damit verbundene Kosten
Welche Haftpflichtschäden sind für ein Tattoostudios oder Piercingstudio überhaupt denkbar?
Hergang | Ursache | Mögliche Folgen |
---|---|---|
Kunde stürzt auf der Eingangstreppe | Rutschige, glatte Treppe | Prellungen, Brüche, Verdienstausfall, Behandlungskosten |
Hautinfektionen, Abszesse, Gewebeentzündungen | Verunreinigte Arbeitsmittel, Fehler bei der Anwendung, mangelnde Hygiene, | Erkrankung, Behandlungskosten |
Schnittverletzungen durch Geräte | Fehlerhafter Umgang mit Arbeitsmitteln, Instrumenten, Ungeschick | Verletzung, Behandlungskosten |
Auslösen von Allergien, z.B. Latexallergie | Fehlende Aufklärung, fehlende Nachfrage nach Allergien | Krankheit, Behandlungskosten |
Sturz nach Bruch von Behandlungsliegen und Behandlungsstühlen | Fehlende Wartung, Kontrolle | Verletzung, Behandlungskosten |
Brand eines defekten Elektrogerätes | Mangelnde Wartung, Prüfung | Personenschaden und/ oder Sachschaden |
Welche Ereignisse sind im Normalfall nicht versichert?
Das wären Dinge wie Nichtgefallen oder Verwechslungen, Schreibfehler bei Tattoos.
Wer leistet, wenn etwas in einem Tattoostudio oder Piercingstudio passiert?
Im Regelfall wenden sich Geschädigte an den vermeintlichen Verursacher, also die Inhaber des Studios.
Nach der Meldung an den Versicherer übernimmt dieser den weiteren Ablauf, prüft den Schadenshergang und die Ansprüche. Sind diese berechtigt, erfolgt die Übernahme der entstandenen Kosten. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer ab.
Interesse an einem Angebot zur Berufshaftpflichtversicherung?
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Weiterführende hilfreiche Informationen:
Verschiedene Bundesländer bieten für Tattoostudios und Piercingstudios Informationsangebote, Merkblätter zum Thema Hygiene an, hier als Beispiel:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg