Viel Angst, viele Tränen und die Erlösung durch den Schlüsseldienst
Daniel war mehr als glücklich über die wieder erlangte Freiheit, Eltern und Praxisinhaberin konnten aufatmen.
Was war passiert?
Nichts Spektakuläres, doch in einem Behandlungsraum steckte von innen ein Schlüssel. In einem unbeobachteten Moment verschloss der kleine Junge die Tür und zog den Schlüssel ab. Hier war die Rettung nur eine Frage der Zeit.
In einem anderen Fall hätte es schlimmer ausgehen können. Wieder war ein Kind für wenige Minuten unbeaufsichtigt, es stopfte sich Glasperlen in den Mund und drohte zu ersticken. Nur durch schnelles, beherztes Handeln konnte der schlimmste aller Fälle verhindert werden. Die Physiotherapeutin holte dem Kind beherzt die Murmeln aus dem Rachen. Es folgten der Besuch der Notaufnahme und heftige Vorwürfe der Eltern.
Verkehrssicherungspflichten, Aufgabe und Verantwortung für Praxisinhaber
Inhaberinnen und Inhaber einer medizinischen, heilkundlichen Praxis tragen die Verantwortung für deren sicheren Zustand, das fällt allgemein unter den Begriff Verkehrssicherungspflicht. Auf die Belange von Kindern ist besondere Rücksicht zu nehmen. Sie sind einfach neugierig und können Gefahren nicht so einschätzen wie Erwachsene. Auch wenn eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, droht das Risiko strafrechtlicher Verfolgung, vom persönlichen Leid der Betroffenen ganz abzusehen.
Betrachten Sie Ihre Praxisräume mit Kinderaugen!
Wenn Sie präventiv, also vorbeugend tätig sein möchten, dann begehen Sie die Räume aus Sicht des Kindes. Wir haben ein paar Ansatzpunkte für Sie zusammengestellt.
- Wo könnten sich Kinder verletzen?
- Gibt es scharfe Kanten, Grate, Ecken, spitze Gegenstände wie Messer, Scheren, medizinisches Gerät?
- Können sich Kinder (unbemerkt) einschließen?
- Geht von elektrischen Geräten, Kabeln, Steckern eine Gefahr aus?
- Können Kinder Geräte oder Anlagen wie, Herde, Sicherungsanlagen, Ventilatoren, Feuerlöscher schalten??
- Können hoch gelagerte Gegenstände auf Kinder fallen?
- Gibt es Einrichtungsgegenstände, die im Extremfall umgeworfen werden können?
- Besteht das Risiko, sich selbst zu strangulieren?
- Sind Fenster und Ausgänge gesichert?
- Können Kleinteile verschluckt werden?
- Sind Medikamente, Gefahrstoffe und Reinigungsmittel gegen Zugriff gesichert?
- …. und vieles mehr
Tiere in der Praxis, Terrarien und Aquarien
Hunde werden durchaus in bestimmten Praxen eingesetzt, und sei es nur durch Anwesenheit. Auch hier gilt besondere Vorsicht. Selbst der gutmütigste Hund kann zubeißen, wenn ihm kleine Kinderhände in den Mund oder die Augen greifen.
Therapiehunde sollten auch als solche versichert sein. Bei einem Unfall wird stets der Hundehalter zur Verantwortung gezogen. Bei guten Tarifen zur Berufshaftpflichtversicherung sind Therapiehunde sogar mitversichert.
Terrarien und Aquarien können durch ihren Inhalt eine Gefahr darstellen wie auch durch das Hineinfallen. Giftige Pflanzen stellen eine Gefahr dar, wenn Kinder Teile davon verschlucken.
Sehen Sie diese Liste bitte allein als Anregung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Unterstützung und Hilfen bietet unter anderem ihre Berufsgenossenschaft.
Weiterführende Links
Tipps und Hilfen zur Sicherheit von Kindern