Glasversicherung für Praxisräume, wann macht das Sinn?

Mit einer Glasversicherung sind Glasflächen in Praxen gegen Beschädigung versichert

Glasbruch kann im Rahmen einer Praxis-Inhaltsversicherung preiswert mitversichert werden. Wir erklären im Beitrag, warum das durchaus Sinn macht

Das bisschen Glas, die paar Scheiben, was soll da schon passieren?

Mit der Praxis-Glasversicherung besteht Schutz gegen alle denkbaren Gründe von Glasbruch. Mögliche Ursachen/ Schadensfälle sind:

  • Bruch der Scheiben durch Steinschlag von außen
  • Wind stößt Türen oder Fenster zu
  • Patient*in beschädigt unabsichtlich eine Scheibe
  • Übersehen der Verglasung und Anprall durch Personen/ Vögel
  • Kippende Besen, Regale
  • Spielende Kinder
  • und vieles mehr

Kommt es zu einem Glasschaden, sind Besonderheiten zu beachten:

1. In den wirklich seltensten Fällen kann ein Glasschaden selbst repariert werden. Auch handwerklich begabte Menschen stoßen an ihre Grenzen, selbst bei einfachen Verglasungen.

2. Wer als Praxisinhaber das Glas in gemieteten Praxisräumen beschädigt, ist normalerweise nicht über die eigene Berufshaftpflichtversicherung versichert. Warum das? Mietsachschäden decken nur die Bereiche ab, die man nicht selbst versichern kann

3. Der Praxisinhaber trägt die Verantwortung für Schäden auch von Dritten
Beispiel: Ein Patient verursacht mit dem Regenschirm einen Sprung in der Glastür, meldet sich aber nicht. Der Vermieter verlangt die Instandsetzung.

4. Glas bricht selten, aber dann wird es teuer. Brechen große Scheiben, kommt die Instandsetzung gleich auf mehrere Hundert EUR

Fazit:
Für normale Praxen gibt es die Glasversicherung schon für weniger als 40 EUR jährlich. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schließt diesen Schutz zusammen mit einer bestehenden Praxisversicherung gleich ab und bleibt vor Überraschungen geschützt. Die Tarife der Glasversicherung beinhalten auch die Schäden an Innenverglasung. Das sind dann Glastüren, Vitrinen, Glasspiegel und mehr.

Alternativ bleibt der Verzicht auf eine Glasversicherung, der Praxisinhaber trägt dann das Risiko selbst. Ob das die bessere Alternative war, zeigt sich wie so oft im Leben erst später.